Selbstverständlich können und dürfen Sie von jedem Rechtsanwalt Fachkompetenz erwarten. In unserer Kanzlei sind ausschließlich Fachanwälte tätig, das bedeutet, wir haben unsere besondere Qualifikation durch Bearbeitung zahlreicher Mandate (je nach Fachgebiet 90-120 Mandate in drei Jahren) einer Fachkommission nachgewiesen.
Darüber hinaus haben wir mindestens drei sechsstündige Klausuren und eine theoretische Fortbildung von mindestens 120 Stunden erfolgreich absolviert. Wir bilden uns jährlich in den von uns vertretenen Fachgebieten fort und bearbeiten aufgrund dieser Spezialisierung jährlich zahlreiche Mandate.
Neben dieser Fachkompetenz zeichnen uns noch weitere Qualifikationen aus: Wir nehmen regelmäßig an Fortbildungen im Bereich Rhetorik / Verhandlungsführung teil, haben durch unsere jahrlange Tätigkeit viel Erfahrung, zugunsten unserer Mandanten eine optimale Strategie zu entwickeln und umzusetzen.
Unsere Mandanten suchen uns oft in besonders existentiellen Situationen (z.B. Kündigung, berufliche Probleme, Unfälle, Gesundheitsschäden, Inhaftierungen, Mißerfolg bei wichtigen Prüfungen) auf. Wir sehen unsere Tätigkeit in diesem Kontext als eine besondere Verantwortung; daraus resultiert eine besonders enge und einfühlsame Betreuung. Wir versuchen, mit unseren Mandanten gemeinsam Perspektiven zu entwickeln, die ggf. auch über das Juristische hinausgehen. In vielen Bereichen kooperieren wir mit Beratungsstellen, Ärzten, Sachverständigen und anderen Fachleuten, um unseren Mandanten möglichst gut weiterhelfen zu können.
Wir verstehen unseren Beruf als Dienstleistungsberuf und wir üben ihn gerne aus. Wir haben viel Erfahrung, und uns ist jeder Mandant wichtig. Das bedeutet für Sie:
Wir sehen unseren Beruf auch im Kontext sozialer Verantwortung,