Von Abfindung bis Zeugnis – das Arbeitsrecht ist ein sehr spezielles, komplexes, uneinheitliches und vor allem ein sehr spannendes Rechtsgebiet. Es umfaßt zunächst alle Fragen des Arbeitsverhältnisses von der Begründung bis zur Beendigung. Schon bei der Bewerbung stellen sich rechtliche Fragen, etwa ob der Bewerber einen Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten und Auslagen für ein Bewerbungsgespräch hat. Im Bereich des öffentlichen Dienstes, aber zunehmend auch bei privaten Arbeitgebern, kommt es darauf an, ob die Stellenausschreibung richtig erfolgt und das Bewerbungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses umfassen arbeitsrechtliche Mandate die ganze Fülle des Arbeitslebens: Häufig geht es um die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem jeweiligen Arbeits- oder einem Tarifvertrag, um gesetzliche Verpflichtungen. Arbeitsverträge müssen ausgelegt werden, neuerdings sind auch die Klauseln in den Arbeitsverträgen durch die Gerichte überprüfbar.
Nicht einfach zu beantworten ist schon die Frage nach der Arbeitnehmereigenschaft. Um Lohnnebenkosten einzusparen, versuchen viele Arbeitgeber, die Tätigkeiten auf „freie Mitarbeiter”, „Subunternehmer” oder „Handelsvertreter” zu übertragen. Hier spielen dann viele gesetzliche Regelungen eine Rolle, u. a. Bestimmungen in HGB, BGB und sozialrechtliche Regelungen.
Häufiger Gegenstand unserer Beratung sind Abmahnungen und Kündigungen. Da eine Abmahnung die Vorstufe zur späteren Kündigung sein kann, werden an sie hohe formelle und inhaltliche Anforderungen gestellt. Sind diese nicht erfüllt, hat der Arbeitnehmer regelmäßig einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte, der auch gerichtlich durchsetzbar ist.
Eine Kündigung muß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes die „ultima ratio” sein. Weil es bei Kündigungen — gleich ob fristlos oder fristgerecht (ordentlich), gleich ob betriebsbedingt, personen- oder verhaltensbedingt — für den Arbeitnehmer um vieles geht, sind die Anforderungen, die insbesondere die Rechtsprechung an die Rechtmäßigkeit der Kündigung stellt, sehr hoch. Diese Rechtsprechung entwickelt sich stetig fort und weist eine Vielzahl von Einzelfallentscheidungen auf. Um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung zu überprüfen, sind daher Erfahrung und Fachkenntnisse gefragt.
Viele Arbeitgeber bieten Arbeitnehmern einen Aufhebungsvertrag an. Diese Verträge bergen für beide Seiten Risiken in sich. Ihre Konzeption muß wohl überlegt sein, daneben spielen sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen eine Rolle.
Bei anderen Mandaten geht es z.B. um die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Fortbildung, die Möglichkeiten, freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zurückzunehmen, um Mobbing, Arbeitnehmerhaftung, z.B. bei Kassenfehlbeträgen (Mankohaftung) oder bei Verletzung von Kollegen oder Dritten durch Arbeitnehmer, Urlaub (Urlaubsansprüche, Urlaubsgeld und -abgeltung), den Anspruch auf Teilzeitarbeit, besondere Ansprüche werdender Mütter und von Eltern.
Weiterhin gehört zum Arbeitsrecht der umfassende Bereich des Tarifvertragsrechtes bei dem es z. B. um Fragen nach der Anwendbarkeit und Auslegung von Tarifverträgen, deren Geltungsbereich und die sogenannte Nachwirkung geht. Auch das Betriebsverfassungsrecht (Rechte des Betriebsrates, Betriebsvereinbarungen, Zustimmungsersetzungsverfahren, Beschlußverfahren) ist zu nennen.
Ein Spezialgebiet ist das öffentliche Dienstrecht. Die Tarifverträge des BAT mit seinen zahlreichen Ergänzungstarifverträgen, etwa für den Bereich der Schule, Wissenschaft udn Hochschule enthalten häufig besondere Bestimmungen, auch die Ausschlußfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen ist regelmäßig zu beachten. Das Personalvertretungsrecht enthält gegenüber dem Betriebsverfassungsrecht einige Besonderheiten.
Daneben tritt das kirchliche Arbeitsrecht, das nicht nur eigene Tarifverträge (z.B. AVR) kennt, sondern bei dem auch zu beachten ist, daß kirchliche Betriebe sog. Tendenzbetriebe sind und daher besondere Grundsätze für die Arbeitsverhältnisse gelten. Schließlich unterscheidet sich das Verfahren vor den Arbeitsgerichten deutlich von den Verfahren vor Zivilgerichten.
Daneben tritt das kirchliche Arbeitsrecht, das nicht nur eigene Tarifverträge (z.B. AVR) kennt, sondern bei dem auch zu beachten ist, daß kirchliche Betriebe sog. Tendenzbetriebe sind und daher besondere Grundsätze für die Arbeitsverhältnisse gelten. Schließlich unterscheidet sich das Verfahren vor den Arbeitsgerichten deutlich von den Verfahren vor Zivilgerichten.
Von Abfindung bis Zeugnis: Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen des Arbeitsrechtes, Abmahnungen, Kündigungen, Verträge, Zeugnisse. Wir setzen setzen uns effektiv außergerichtlich und gerichtlich — wenn es erforderlich sein sollte, auch vor dem Bundesarbeitsgericht — für Ihre Rechte ein. Dabei beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen.
Daß wir nicht auf eine Seite oder Sichtweise festgelegt sind, ist Ihr Vorteil, denn wir können uns viel besser in die jeweilige „Gegen ”Seite hineinversetzen und uns mit deren Strategie und Argumenten besser auseinandersetzen. Gerade, weil es sich um ein so komplexes Rechtsgebiet handelt, kommt es entscheidend auf die Interessenlage unserer Mandanten an. Wir nehmen uns Zeit, mit Ihnen gemeinsam Alternativen und Strategien zu entwickeln. Erfahrung und regelmäßige Fortbildungen helfen uns, Ihre Interessen zu vertreten.