Im Rahmen des Hochschulrechtes vertreten wir Studenten, die einen Studienplatz an einer bestimmten Hochschule oder in einem bestimmten Studiengang haben möchten, sich also „einklagen” wollen. Die Studienplätze werden sowohl von der ZVS als auch von den Hochschulen, häufig nach formalen Kriterien, oft aber auch infolge von Auswahlgesprächen vergeben. Die Anwendung der Kriterien und die Beurteilung der Eignung im Auswahlgespräch durch die Kommisssion sind fehlerträchtig, so daß ein abgelehnter Bewerber in der Folge einen Anspruch auf einen Studienplatz haben kann.
Wir beraten und vertreten Studierende, die im Auswahl- und Vergabeverfahren keinen Studienplatz erhalten haben. Wegen des kurzen Zeitabstandes zwischen Bewerbungsfrist und Semesterbeginn wird in aller Regel ein Eilverfahren durchzuführen sein. Selbstverständlich vertreten wir auch Studierende, die einen Studiengang oder Hochschulort wechseln möchten und unzutreffend eingestuft wurden oder keinen Platz erhalten haben.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Prüfungsrecht, denn nicht nur das Bestehen einer Prüfung, sondern auch die Benotung haben für Studierende und Referendare immer größere Bedeutung:
Egal, ob Zwischen- oder Abschlußprüfung, egal, ob mündliche oder schriftliche Prüfung – wir beraten Studierende und Referendare, die in der Prüfung falsch bewertet wurden oder deren Prüfung schon wegen Verfahrensfehlern, die vielfältig sein können, fehlerhaft ist. Wenn eine Prüfung fehlerhaft ist, besteht in der Regel ein Anspruch auf erneute Teilnahme. Ist „nur” die Bewertung fehlerhaft, so muß diese erneut erfolgen.
Daneben widmen wir uns allen Bereichen des akademischen Lebens: Etwa der Rechtmäßigkeit verlangter Gebühren (z.B. für die Rückmeldung oder wegen langer Studiendauer), wegen längerer Studiendauer angeordneter Maßnahmen (z.B. sogenannte „Zwangsberatung” an den Berliner Hochschulen), Problemen mit dem BaFöG oder Stipendien.