das Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den einzelnen Bürgern. Das maßgebliche Gesetz hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das seit über hundert Jahren existiert, jedoch im Laufe der Zeit den Besonderheiten einer modernen Dienstleistungsgesellschaft angepasst wurde. Dabei führte der wachsende Einfluß des Europarechts auch zur Stärkung des Verbraucherschutzes. Im Wesentlichen enthält das BGB Vorschriften über die Abgabe von Willenserklärungen, die Berechnung der Fristen, Fragen der Verjährung sowie das Zustande-kommen und die Wirksamkeit von Verträgen. Neben dem Vertragsrecht regelt das BGB aber auch so spezielle Themen wie das Betreuungsrecht und das Erbrecht.

Andere Materien sind so speziell, daß sie in einem eigenen Gesetz zusammengefaßt worden sind. Das gilt beispielsweise auch für das private Versicherungsrecht. Einige Vorschriften über die private Unfall-, Berufsunfähigkeits(zusatz-)versicherung oder die private Krankenversicherung enthält das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Diese Bestimmungen werden jedoch von einer umfassenden Rechtsprechung ergänzt.

Häufig kommt es im Versicherungsrecht zu Benachteiligungen bestimmter Gruppen, oft Behinderter, chronisch Kranker oder Ausländer. Antidiskriminierungsrecht umfaßt nicht nur Versicherungsrecht, sondern ist sehr vielfältig.

Im Zuge einer zunehmenden Liberalisierung, aber auch infolge weiterhin bestehender Vorurteile werden Ausländer, Behinderte, Chronisch Kranke, Lesben und Schwule oft schon beim Abschluß eines Vertrages oder bei der Leistungserbringung und dem Umfang der Leistungen benachteiligt. Hier hält das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz für den Einzelnen aber Abwehr- bzw. Schutzrechte bereit.

Gegenstand des Berufungs- und Revisionsrechtes ist die überprüfung und Korrektur fehlerhafter Urteile. Ist das Urteil eines Gerichtes erster Instanz (Amts- oder Landgericht) falsch, kann dieses in einem Berufungsverfahren überprüft werden. Auch bisher versäumter Vortrag in erster Instanz kann u. U. noch nachgeholt werden. Rechtsfehler können in einem Revisionsverfahren (vor dem BGH) überprüft werden. In diesen Verfahren muß man sich immer von einem Anwalt vertreten lassen. Außerdem muß hier sehr genau auf die Fristen geachtet werden.