Mit uns in die Wunsch-Oberschule

Von der Beratung vor der Schulanmeldung bis zum gerichtlichen Eilverfahren, wir tun alles, damit Ihr Kind die Wunschschule besuchen kann:

Die Regelungen für die Aufnahme in die Oberschule wurden in den letzten Jahren immer wieder verändert. Mittlerweile ist nicht mehr die Länge des Schulweges entscheidend, sondern inhaltliche Kriterien, welche die jeweilige Schule festlegt. 30 Prozent der Plätze werden unabhängig davon verlost und 10 Prozent werden für sog. Härtefälle freigehalten. Für Gemeinschaftsschulen, Schwerpunktschulen, Bilinguale Schulen und u. U. auch für grundständige Gymnasien (ab Klasse 5) gelten wiederum andere Aufnahmeregelungen. Mittlerweile wurde immerhin die Geschwisterregelung wieder eingeführt.

Wir helfen Ihnen gerne, den Durchblick zu behalten und entwickeln mit Ihnen eine Strategie, damit Ihr Kind die Wunschschule besuchen kann.

In Berlin müssen Kinder für die Oberschule innerhalb bestimmter Fristen angemeldet werden. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen vor Ablauf dieser Frist einen Beratungstermin.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch, wenn Sie erst nach Erhalt eines ablehnenden Bescheides (diese werden immer Ende Mai verschickt) zu uns kommen. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens können wir sehr häufig bereits eine Aufnahme an die Wunschschule erreichen. Soweit erforderlich (und nur dann, wir möchten in Ihrem Sinne Kosten sparen), führen wir ein gerichtliches Eilverfahren durch, denn in diesen Fälle reicht allein ein Klageverfahren leider nicht aus.

Die Tests für die Aufnahme und die Anmeldezeiträume für Schnelllernerklassen, Musikgymnasien und das Französische Gymnasium finden vor dem allgemeinen Anmeldezeitraum statt. Bitte informieren Sie sich hierzu auf der Internetseite der Senatsverwaltung.