Die Durchsetzung und Förderung gemeinsamer Interessen führt Menschen in Vereinen zusammen. Doch schon in der Gründungsphase tauchen viele Fragen auf. Ist die Eintragung ins Vereinsregister zwingend? Welche Formalien sind bei der Eintragung zu beachten? Wie muß die Satzung gestaltet sein? Wann ist der Verein gemeinnützig? Was unterscheidet einen ideellen von einem wirtschaftlichen Verein? Dies ist nur eine kleine Auswahl an möglichen Problemen. Die vereinsrechtlichen Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, §§ 21 ff, und ergänzend in der Satzung des jeweiligen Vereins.
In der Realität stellen sich trotzdem immer wieder viele Fragen und Probleme. Ist der Gründungsakt vollzogen, treten oft weitere Schwierigkeiten auf. Dies betrifft vor allem haftungs- und steuerrechtliche Fragen.
Immer wieder treten auch Probleme zwischen einzelnen Mitgliedern, Mitgliedern des Vorstandes, oder innerhalb der Führungsgremien des Vereins auf. Diese haben nicht selten einen persönlichen Hintergrund, werden dann aber oft über die Satzung ausgetragen.
Auch wenn man dem Vorstand die Entlastung verweigern möchte, oder ein Mitglied wegen vereinschädigendem Verhalten aus dem Verein ausschließen möchte, gilt es immer bestimmte Formalien zu beachten.
Die Vielschichtigkeit dieser Rechtsbereiche bedarf einer umfassenden rechtlichen Begleitung. Wir bieten hier auf Wunsch der Mandanten auf den Einzelfall abgestimmte Beratungsverträge an. Aufgrund zahlreicher Kontakte zu Vereinen und Stiftungen aus den unterschiedlichsten Bereichen verfügen wir über langjährige Erfahrungen.
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Finanzlage berücksichtigen wir immer auch die Leistungsfähigkeit unserer Mandanten bei der Bemessung des Honorars. Eine auf Dauer angelegte, vertrauensvolle Zusammenarbeit ist uns dabei wichtiger, als der ”schnelle Gewinn„.
Für die Prüfung eines Satzungsentwurfes oder eine erste Beratung in vereinsrechtlichen Angelegenheiten berechnen wir in der Regel max. 80 € (netto zuzügl 19 % Umsatzsteuer). Wenn wir eine Vereinsatzung für Sie entwerfen dürfen, berechnen wir hierfür in der Regel max. 150 € zuzügl 19 % Umsatzsteuer). Diese Preisangaben sind unverbindlich und können je nach Umfang und Aufwand variieren.