In Hochschulen bestehen beamten- und arbeitsrechtliche Probleme nebeneinander: Für Studierende und Assistenten, wissenschaftliches und nichtwissenschaftliches Personal stellen sich Fragen nach der Rechtmäßigkeit arbeitsvertraglicher Regelugen (etwa Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld), bei nachträglichen änderungen, z.B. durch Tarifverträge, aber auch nach der Rechtmäßigkeit von Befristungen, die gerade im Hochschulbereich in den letzten Jahren extrem zugenommen haben. Befristungen sind aber nur unter sehr engen und nachprüfbaren Voraussetzungen rechtlich zulässig, wobei es zahlreiche Sonderregelungen für den Hochschul- und Wissenschaftsbereich gibt.
Auch bei fehlerhaften Auswahlentscheidungen vertreten wir unsere Mandanten - sowohl Studierende, als auch Angestellte und Hochschullehrer. Hier wird es in der Regel wegen der besonderen Eilbedürftigkeit um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz gehen.
Durch die Einführung der Juniorprofessuren stellen sich zahlreiche Fragen nach zulässigen Befristungen, der Rechtmäßigkeit fehlender übergangsregelungen und der weiteren Ausgestaltung von Arbeitsverträgen für „Alt-Personal”, deren berufliche Zukunft durch die neuen Professuren oft erschwert wird.
Bei beamteten Hochschulmitgliedern spielen Fragen nach der Rechtmäßigkeit von Versetzungen, der Umstrukturierung von Einrichtungen und Fachbereichen und der rechtmäßigen Durchführung von Auswahlentscheidungen eine Rolle. Daneben beraten wir angehende Hochschullehrer auch bei Berufungsverhandlungen.
Selbstverständlich sind wir aber auch bei allen anderen Problemen rund um die Hochschule für Sie da.
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