Vereinsrechtliche Streitigkeiten werden in der Regel vor den zuständigen Amts- und Landgerichten (ab einem Streitwert von 5000 Euro) ausgetragen. Anders als vor den Amtsgerichten müssen sich die Beteiligten vor dem Landgericht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
Stiftungsrechtliche Streitigkeiten werden ebenfalls vor den Zivilgerichten, sofern die staatliche Stiftungsaufsicht beteiligt ist, auch vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgetragen.
Wir vertreten sie in allen Gerichtszweigen vor den Eingangs- und den Rechtsmittelinstanzen.