Das Europarecht erlangt immer stärkere Bedeutung, zumal es Bezüge zu allen Rechtsbereichen, insbesondere dem Zivilrecht und Verwaltungs- und Verfassungsrecht, aber auch dem Arbeitsrecht aufweist. Rechtsgrundlagen des Gemeinschaftsrechtes liegen im EU-Vertrag, künftig in der Europäischen Verfassung, in den Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Kommission und in nationalen Rechtsvorschriften, in denen europäisches Recht umgesetzt worden ist.
Normen des Europarechtes richten sich in erster Linie an den jeweiligen Mitgliedsstaat, sie vermitteln in bestimmten Fällen, insbesondere im Arbeitsrecht, dem einzelnen Bürger konkrete Rechte, auf deren Einhaltung er sich gegenüber nationalen Behörden, Gerichten oder dem Europäischen Gerichtshof berufen kann.
Gerade dem EuGH kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu, hat er doch durch seine umfangreiche Rechtsprechung zu den Grundfreiheiten des EU-Vertrages, zur unmittelbaren Anwendung von Richtlinien, zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfen oder zum Verhältnis von nationalem und europäischen Recht generell, feste Regeln entwickelt und v. a. den Grundfreiheiten somit zu großer Bedeutung verholfen.
Neben dem Europäischen Gerichtshof, der über das Recht der Europäischen Union wacht, gibt es den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Ihn kann anrufen, wer sich nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges in einem in der Menschenrechtskonvention (ERMK) genannten Rechtsgüter (Recht auf Leben, Recht auf ein faires Verfahren) beeinträchtigt fühlt. Auch in diesem Fall werden staatliche Maßnahmen, auch Urteile nationaler Gerichte, einer überprüfung unterzogen. Gerade im Bereich des Strafrechts, aber auch im Verwaltungsrecht, erlangt der Gerichtshof große Bedeutung.
Im Bereich des Zivilrechtes hat das Europarecht großen Einfluß auf den Verbraucherschutz. Entsprechende Richtlinien der Europäischen Kommission werden häufig von den Mitgliedsstaaten nicht fristgerecht oder fehlerhaft umgesetzt. Sofern sie dann hinreichend bestimmt sind und dem Bürger konkrete Rechtsansprüche gewähren, kann sich dieser so dann, unmittelbar auf die Richtlinie berufen und Schadensersatz geltend machen.
Das Arbeitsrecht spielt im europarechtlichen Kontext ebenfalls eine wichtige Rolle. Gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen gewährleisten ein umfassendes Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Dies betrifft die Entlohnung, Arbeitsbedingungen, aber auch den Zugang zu freien Stellen. Zudem sieht das nationale Recht aufgrund europäischer Vorgaben einen Schadensersatzanspruch wegen einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung bei der Stellenvergabe vor.
Im Verwaltungs- und Verfassungsrecht spielt das Europarecht für das Verhältnis der nationalen Grundrechte einerseits und der europäischen Grundfreiheiten bzw. der in der Menschrechtskonvention verankerten Schutzrechte eine erhebliche Rolle. Das kann den Gewerbetreibenden genauso betreffen, wie den Inhaber eines ausländischen Führerscheininhabers oder das Unternehmen, das mit einem Beihilfebescheid konfrontiert ist, der zu Unrecht ergangen ist.
überall dort, wo es einen sog. grenzüberschreitenden Bezug gibt, spielt das Europarecht hinein. Die staatlichen Behörden sind verpflichtet, bei ihren Entscheidungen die europäischen Grundfreiheiten, dazu gehören die Niederlassungs- und die Dienstleistungs- aber auch die Warenverkehrsfreiheit, zu achten.
Sie dürfen dann an den Betroffenen keine strengeren Anforderungen, etwa bei der Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, stellen, als sie es gegenüber den eigenen Staatsangehörigen tun würden. Auf diese Grundsätze kann sich der einzelne Bürger, auch vor den Gerichten berufen.
Wir vertreten Sie nicht nur vor den europäischen Gerichtshöfen, wir berücksichtigen bei allen Mandanten europarechtliche Bezüge, die dann auch in die gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen einfließen. Daneben referieren wir vor Verbänden und Initiativen, Gewerbetreibenden oder Freiberuflern zur aktuellen Rechtsprechung der Gerichtshöfe und den Einflüssen auf das nationale Recht.