Aufgrund der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt kommt der Beurteilung in einem Zeugnis eine erhebliche Bedeutung zu. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich gehalten, ein wohlwollendes Zeugnis zu erstellen. So klingen Zeugnisse stets positiv, enthalten aber sprachliche Codierungen (sog. Zeugnissprache), aus denen der versierte Leser dann die tatsächliche Beurteilung ablesen kann. So kann auch der wohlmeinende, aber ungeübte Zeugnisersteller Mitarbeitern mit einem vermeintlich positiven Zeugnis einen schlechten Dienst erweisen. Arbeitnehmer haben anläßlich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen einen Anspruch auf Zeugniserteilung, unter Umständen auch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses. Manche Arbeitgeber halten sich jedoch nicht hieran.
Zwar räumen viele Arbeitgeber den Arbeitnehmern ein, ihre Zeugnisse selber zu entwerfen, jedoch hilft dieses Zugeständnis dem Arbeitnehmer nur dann, wenn er auch mit der Zeugnissprache vertraut ist und somit ein gutes, ihm hilfreiches Zeugnis entwerfen kann. Wenn ein Zeugnis inhaltlich unzutreffend ist oder die aus ihm herauszulesende Leistungsbewertung zu „schlecht” ist, haben Arbeitnehmer regelmäßig einen Anspruch auf Zeugnisberichtigung.
Wir beraten Arbeitgeber bei der Erstellung von Zeugnissen und erklären Arbeitnehmern, was in ihrem Zeugnis wirklich steht. Soweit für unsere Mandanten sinnvoll, führen wir selbstverständlich auch Klagen auf (Zwischen-)Zeugniserteilung oder –berichtigung.